DIÄTOLOGIN KUFSTEIN - Alida Cattelan - Diätologin & klinische Ernährungstherapeutin / Bezirk Kufstein
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DIÄTOLOGIN KUFSTEIN - Alida Cattelan - Diätologin & klinische Ernährungstherapeutin / Bezirk Kufstein

Inngasse 7 6330 Kufstein

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Wie viel kostet die Ernährungsberatung?

VERSICHTERTE IN ÖSTERREICH

Wieviel bekomme ich von meiner Krankenversicherung zurück?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratung und Ernährungstherapie vor.

Wenn Sie bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) versichert sind, erhalten jährlich von dieser den sogenannten “Gesundheits-100er” für gesundheitsfördernde Maßnahmen. Eine ernährungsmedizinische Therapie kann dadurch teilweise rückerstattet werden (weitere Infos entnehmen Sie der SVA Website)

Wieviel bekomme ich von der privaten Kranken-Zusatzversicherung (mit ambulantem Tarif) zurück?

Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da die privaten Kranken-Zusatzversicherungen Rückerstattungen für ernährungsmedizinische Beratung- und Ernährungstherapie abhängig von dem abgeschlossenen Versicherungspacket gewährleisten. Um eine möglichst hohe Rückerstattung zu erreichen, ist es empfehlenswert meine Honorarnote mit einer medizinischen Verordnung den Haus- oder Facharzt bei Ihrer privaten Krankenzuversicherung einzureichen.

VERSICHERTE IN DEUTSCHLAND

Wieviel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?

Generell gibt es für Ernährungsberatungen teilweise Rückerstattungen. Allgemein wird zwischen einer präventiven (ernährungsmedizinischen Beratung) und einer ernährungstherapeutischen Beratung unterschieden.

Bei der präventiven Gesundheitsvorsorge (§20 SGBV) bezuschussen die Krankenkassen bis zu 3 Beratungsterminen pro Jahr. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse muss im Vorfeld abklärt werden.

Bei der ernährungstherapeutischen Beratung (§ 43 SGBV) bezuschussen die Krankenkassen in der Regel bis zu sechs Einzelberatungstermine. Eine Zuweisung durch den behandelnden Arzt ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse muss im Vorfeld abklärt werden.