Bürozeiten
Mo-Do: 08.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr | Fr: 08.00-12.30 UhrDie Vorlage eines Energieausweises bei der Behörde ist, laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz, bereits vor Baubeginn, sowie bei Veräußerung oder Vermietung von Gebäuden oder einzelnen Wohn- bzw. Geschäftseinheiten, zwingend vorgeschrieben. Wir erstellen Energieausweise für Neubauten, Sanierungen und Bestandsbauten.
Speziell beim Neubau und bei Sanierungen können durch die Kennwerte des Energieausweises die nötigen Maßnahmen ergriffen werden (Gebäudehülle, Heizsystem, Dämmstärken, etc.), um die Einhaltung von Förderungsrichtlinien und den damit verbundenen Erhalt von Sanierungszuschüssen zu gewährleisten.