Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9-12 und 14-17 UhrDer Arbeitgeber des Leasingnehmers, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug seinem Mitarbeiter. Durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung erhält der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält und somit die Teilnahme für den Arbeitgeber am Dienstfahrrad-Konzept kostenneutral und mit nur geringem Aufwand möglich ist.